Heckenschnitt kann Bußgeld kosten

Heute ist der 1. März, heißt ab heute kann Hecke schneiden mal so richtig Bußgeld kosten und zwar wenn Sie es falsch machen! Bis zu 10.000 Euro Strafe sind drin, wenn Sie ab heute ihre Hecke im Garten oder ums Haus zu sehr stutzen oder komplett wegmachen. Steht so im Bundesnaturschutzgesetz! Die Regelung gibt es seit 2010 und gilt immer vom 1. März bis zum 30. September. Darin ist einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder komplett weggemacht werden dürfen. Ausgenommen davon sind Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen. 

Am besten einfach, bevor Sie die Säge zur Hand nehmen, abklären, ob es in Ihrer Gemeinde Regelungen gibt, die das Fällen verbieten. Haben sich Vögel Ihren Baum als Nistplatz ausgesucht, darf der aber sowieso nicht beschnitten oder gefällt werden.

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