Nächste Frist zum Umtausch alter Führerscheine läuft Freitag aus

Etwa Millionen Papierführerscheine sowie Scheckkartenführerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Die ersten Frist zum Umtausch des alten "Lappens" liefen bereits im Sommer 2022 beziehungsweise im Januar letzten Jahres aus aus. Diese galt für alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1964 geboren wurden und ihren Führerschein vor 1999 erhielten. Nun sind bis zum Ende dieser Woche in der dritten Welle die Jahrgänge zwischen 1965 – 1970 dran. 

Führerscheine sollen so künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Was brauche ich für den Umtausch?


Zunächst brauchen Sie einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Zum Termin bringen Sie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein mit. Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen. 

Der Umtausch kostet rund 25 Euro bei der Führerscheinstelle plus Kosten für das biometrische Passfoto. Informieren Sie sich bestenfalls vorher, wie das Bezahlen bei ihrer Behörde vor Ort von statten geht. 

Gibt es eine Gesundheitsprüfung vor Ausstellung? 


Beim Umtausch von Motorrad- und PKW-Führerscheinen gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Sie müssen allerdings ihren Antrag persönlich stellen. Wenn dabei körperliche Defizite (z.B. Benutzung Rollator/Krücken) ersichtlich sind, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben und diese überprüfen. Der Führerscheininhaber muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen. 

Wer muss wann umtauschen?


Die Fristen zum Führerschein-Umtausch sind per Gesetz geregelt. Termine sollten sich möglichst nur die Personen holen, die vom nächsten Fristende betroffen sind. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Diese Fristen gelten für graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 1.1.1999):


Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Fristende für den Umtausch 
vor 1953 19. Jan. 2033
1953 – 1958 19. Juli 2022
1959 – 1964 19. Jan. 2023
1965 – 1970 19. Jan. 2024
1971 oder später 19. Jan. 2025


Diese Fristen gelten für Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999)



Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19. Jan. 2026
2002 – 2004 19. Jan. 2027
2005 – 2007 19. Jan. 2028
2008 19. Jan. 2029
2009 19. Jan. 2030
2010 19. Jan. 2031
2011 19. Jan. 2032
2012 – 18.1.2013 19. Jan. 2033

Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, haben bereits ein Ablaufdatum - die Gültigkeit beträgt 15 Jahre.

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