Zu schnell fahren wird teurer

Ab dem 28. April wird es teurer auf deutschen Straßen - zumindest für Verkehrssünder, denn die überarbeitete Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft.

Überhöhte Geschwindigkeit

Wer innerorts ein 30er Schild übersieht und stattdessen 50 fährt, sollte ab jetzt aufpassen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird innerorts ab Ende April ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Aber ab 16 km/h zu viel gibt es schon einen Punkt in Flensburg. Dazu starten die Geldstrafen für zu schnelles Fahren innerorts jetzt bei 30 Euro.

„Günstiger“ ist ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts. Hier gehen die Bußgelder bei 20 Euro los.

Rettungsgasse

Auf der Autobahn gilt: Alle auf der linken Spur nach Links, alle anderen nach Rechts. Wer das ab dem 28. April nicht hinbekommt, zahlt zukünftig 200 Euro Bußgeld, bekommt zwei Punkte in Flensburg und dazu einen Monat Fahrverbot. Auch wer die Rettungsgasse nutzt, um schneller voran zu kommen oder wer dabei einem Einsatzfahrzeug folgt, darf mit 240 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Parken und Halten

Wo darf ich parken und halten? Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung bestraft Unwissenheit teurer. Wer in zweiter Reihe hält, zahlt ab dem 28. April 55 Euro, wer damit eine Behinderung darstellt sogar 70 Euro. Auch das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kommt Sie teurer zu stehen: 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Wer gar auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone parkt, der darf 55 Euro blechen.

Abstand halten

Abstand halten dient auch im Straßenverkehr der Sicherheit aller Teilnehmer. Darum wird der bekannte „ausreichende Seitenabstand“ ab der neuen Ordnung definiert: Innerorts ist es notwendig einen Abstand von 1,5 Metern zu Fußgängern, Radfahrern oder Fahrern von E-Scootern zu gewährleisten. Außerorts sogar 2 Meter.


Den kompletten neuen Bußgeldkatalog finden sie hier.

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