Weihnachtsdeko am und im Auto - Was ist erlaubt, was nicht?

Geschmückte Häuser und erleuchtete Straßen gehören in der Vorweihnachtszeit dazu wie Weihnachtsmärkte, Glühwein und Bratwurst. Für einige darf es neben den geschmückten eigenen vier Wänden aber auch ein weihnachtlich blinkendes Auto sein. Dabei ist aber mehr verboten, als erlaubt!

Schwibbogen mit Saugnäpfen und Stromkabel

Eine Kollegin schmückt ihr Auto jedes Jahr mit einem Schwibbogen. Der wird mit Saugnäpfen an eine Fensterscheibe im hinteren Bereich gepappt. Ein Kabel, dass vom Schwibbogen bis zum Zigarettenanzünder in der Mittelkonsole des Autos führt, sorgt für den Strom. Doch der leuchtende Schwibbogen ist nicht erlaubt. Cornelius Blanke vom ADAC Hessen-Thüringen sagte im LandesWelle Thüringen Interview, dass im Auto grundsätzlich alles verboten sei, was den Fahrer blenden und ablenken könne.

"Alle Gimmicks, die im oder am Auto blinken oder leuchten, zählen laut Straßenverkehrsordnung zu unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen!" - Cornelius Blanke, ADAC Hessen-Thüringen

Verboten sind aber auch nichtblinkende Gegenstände wie Nikolausmützen für die Außenspiegel und andere lose Deko im Innenraum. Dazu zählen auch Rentiergeweihe für die Kopfstützen. 


Betriebserlaubnis kann erlöschen

Wer dennoch mit einem blinkenden Weihnachtsmann oder einem leuchtenden Rentier im Auto erwischt wird, riskiert die Stilllegung des Fahrzeugs, weil die Betriebserlaubnis erlöschen kann. Des weiteren kann es auch nach einem Unfall zu Problemen kommen. So können Versicherungen im Ernstfall eine Zahlung verweigern, weil man Weihnachtsdeko im oder am Auto hatte.   

Weihnachtsdeko im oder am Auto - Was erlaubt ist

Erlaubte Weihnachtsdeko im Auto sind festliche Aufkleber. Aber auch hier gibt es ein paar Einschränkungen: sie dürfen die Sicht nicht behindern und auch nicht Scheinwerfer, Blinker und andere Beleuchtungseinrichtungen geklebt werden. Auch die Spiegel vom Auto müssen frei bleiben. Ein kleiner weihnachtlicher Anhänger unter dem Innenspiegel ist ebenfalls erlaubt, wenn er die Sicht nicht einschränkt. Auch weihnachtliche Sitzbezüge oder Kopfstützenüberzüge sind erlaubt. Übrigens: es ist auch verboten verkleidet als Nikolaus oder Weihnachtsmann Auto zu fahren.

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