Was tun bei Wildunfällen?

Durch ausgedehnte Landschaften mit Wald und Wiese zu fahren - da freut sich jeder Autofahrende! Aber trotzdem darf man bei solch einer Idylle nicht die Konzentration verlieren. Gerade in Gebieten mit viel Wald und Wiese sollte man immer einen Blick auf den Wildwechsel haben. Was bei Wildwechsel zu beachten ist und was zu tun ist, wenn doch ein Wildunfall passiert, haben wir für Sie zusammengetragen.

Wo besondere Vorsicht geboten ist...

Die Gefahr des Wildwechsels ist besonders auf Straßen, die an Felder oder Wälder grenzen besonders hoch. Das bedeutet für alle Autofahrenden: mit großer Vorsicht über solche Straßen fahren. Wichtig ist es außerdem, auf die Verkehrszeichen zu achten, die auf einen vermehrten Wildwechsel hinweisen. Sollten man ein solches Schild auf der Fahrt entdecken, gilt es das Tempo zu drosseln, mit erhöhter Vorsicht und vorausschauend zu fahren.
Wenn es dann doch passiert, dass ein Reh vor ein Auto auf die Straße läuft, sollte man versuchen kontrolliert und so früh wie möglich abzubremsen. Ausweichen ist meist die schlechteste Idee, weiß Horst Sproßmann, Pressesprecher von Thüringen Forst:
„Wenn man tatsächlich in solch eine Situation kommt, keines Falls versuchen mit riskanten Fahrmanövern einem Reh auf der Fahrbahn auszuweichen. Da kann man schlimmsten Falls in den Gegenverkehr geraten und einen noch schwereren Unfall herbeiführen.“
Um Menschenleben zu schützen, ist es in einem solchen Fall also besser, den Zusammenprall mit dem Reh zu riskieren, als unkontrolliert auszuweichen.

Sollte es aber dennoch gelingen, vor dem Tier zum Stehen zu kommen, ist es ratsam das Fernlicht auszuschalten. Dieses führt dazu, dass die Tiere im Lichtkegel stehen bleiben. Zusätzliches Hupen sollte das Wild erschrecken, sodass es davonläuft. Man sollte aber stets bedenken, dass ein Tier selten alleine kommt. Also gilt auch auf der Weiterfahrt besondere Vorsicht.

Was ist bei einem Wildunfall zu tun?

Kommt es allerdings doch zu einem Wildunfall, ist es wichtig, dass man die Unfallstelle ordentlich sichert, auch wenn das Wild bereits geflüchtet ist. Dann sollten umgehend die Polizei und ein Förster oder eine Försterin informiert werden. Von ihnen sollte man sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen.

Ein Jäger kann das verletzte Tier im Zweifelsfall auch von seinem Leid erlösen. Sollte das Tier aber bereits verstorben sein, ist es verboten, das Tier selbst mitzunehmen. In diesen Fällen droht eine Anzeige wegen Wilderei. Abgesehen davon sollte man das Tier auch nicht mit den bloßen Händen berühren, da die Gefahr der Übertragung von Infektionskrankheiten besteht.

Dass man die zuständigen Stellen informiert ist aber nicht nur für das Tier wichtig, sondern auch für die eigene Versicherung. Sollte bei dem Zusammenstoß mit dem Wild ein Schaden am Fahrzeug entstanden sein, benötigt man einen Nachweis darüber, dass der Schaden im Zuge eines Wildunfalls passiert ist. Die Teilkasko übernimmt die Kosten bei Wildunfällen mit Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschein, Hase), selten aber nur für Zusammenstöße mit Vögeln. Wenn man den Unfall nicht nachweisen kann, greift häufig auch die Vollkaskoversicherung. Man muss aber dann damit rechnen, dass man im Nachhinein heruntergestuft wird und einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen muss.

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