In Thüringen gilt ab dem 30. August eine neue Corona-Grundverordnung. Sie ist von Staatskanzlei-Chef Benjamin-Immanuel Hoff unterzeichnet worden. Die neue Verordnung sieht zahlreiche Lockerungen vor.
Änderungen bei größeren Privatfeiern
Größere Familienfeiern in geschlossenen Räumen müssen nach der neuen Verordnung erst ab 50 und nicht wie bisher ab 30 Personen gemeldet werden. Im Freien liegt die Grenze für eine Anzeigepflicht bei 100 Teilnehmern. Das Thüringer Gesundheitsministerium appellierte zur Einhaltung der Anti-Corona-Regeln bei privaten Feiern und Festen. "Bleiben Sie auch weiter achtsam und handeln Sie verantwortungsvoll Ihren Mitmenschen gegenüber. Seien Sie auch im privaten Bereich wachsam und halten Sie sich an die Regeln", sagte Staatssekretärin Ines Feierabend.
Keine Besuchsbeschränkungen mehr in Pflegeheimen
Bewohner von Pflegeheimen dürfen in Thüringen bei niedrigen Corona-Fallzahlen wieder uneingeschränkt Besuch empfangen. Dies gilt, solange die Corona-Infektionen auf Kreisebene unter einem Schwellenwert bleiben.
Staatliche Theater können wieder öffnen
Nach mehr als fünf Monaten dürfen staatlich geförderte Theater unter Auflagen wieder öffnen. Allerdings gelten auch in Theatern Infektionsschutzregeln wie das Abstandhalten. Zudem soll es Hygienekonzepte geben.
Sexuelle Dienstleistungen wieder erlaubt
Lockerungen gibt es auch im Bereich Prostitution. Die neue Grundverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen sexuelle Dienstleistungen an denen nur zwei Menschen beteiligt sind. Swinger-Clubs etwa müssen weiterhin geschlossen bleiben.
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