Rettungsgasse richtig bilden

Eigentlich weiß es ja jeder, der mal den Führerschein gemacht hat: Im Stau auf der Autobahn, wenn nichts mehr geht, muss immer eine Rettungsgasse gebildet werden. Doch als LandesWelle Thüringen Morderator Christian Buri neulich auf der A4 bei Erfurt im Stau stand, traute er seinen Augen kaum. Obwohl es seit mehreren Minuten nicht vorwärts ging, war von einer Rettungsgasse nix zu sehen. Und das, obwohl schon Sirenen von Rettungswagen und Polizei zu hören waren. Letztlich schafften sich die Retter dann Platz und konnten so zum Unfall vordringen. Zu allem Überfluss nutzen ein paar Autofahrer die Situation aus und versuchten über die Standspur weiter nach vorn zu kommen. 

Dieses Szenario ist leider keine Seltenheit, wie eine neue Studie aus sechs Bundesländern belegt. Fast 85 Prozent aller Rettungsgassen haben danach nicht funktioniert. In drei viertel aller Fälle wurde erst nach Aufforderung durch Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst Platz gemacht. Dabei zählt im Notfall jede Sekunde. 

Grundsätzlich gilt: Im Stau muss ab Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse gebildet werden. Heißt, alle auf der linken Spur müssen so weit es geht nach links. Alle auf der rechten Spur, egal ob das ein zwei oder sogar drei sind soweit es geht nach rechts. Als Eselsbrücke gibt es da die "Rechte-Hand-Regel". Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger stellt die Rettungsgasse dar. Der Daumen ist die linke Spur und alle anderen Finger symbolisieren die weiteren rechten Spuren.

Seit letztem Jahr drohen es bei Verstößen auch deutlich höhere Bußgelder. Für den einfachen Verstoß werden statt 20 nun 200 Euro fällig. In besonders schlimmen Fällen kostet es sogar 320 Euro und auch der Führerschein kann einen Monat lang eingezogen werden.

Eine Tabelle zum Bußgeld bei nichtgebildeter Rettungsgasse und weitere Informationen zum Thema finden Sie hier auf der Seite von bussgeldkatalog.de.

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