Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit
Doch nicht nur die Förderung einer gesunde Lebensweise könnte für andere Arbeitgeber ein Anreiz sein, ähnliche Regelungen zu entwerfen, denn die „kurze“ Raucherpause sorgt aufs Jahr hochgerechnet für ordentliche Arbeitszeiteinbußen. In manchen Unternehmen ist es deshalb auch nötig, sich für die Raucherpause „auszustempeln“. Dies ist übrigens rechtlich vollkommen korrekt: Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit.Weitere rechtliche Regelungen
Eine gesetzliche Regelung, die besagt, wie oft und wie lange man rauchen darf, gibt es nicht! Auch auf die „5-Minuten-Raucherpause“ hat man keinen Anspruch! Vielmehr ist es Aufgabe des Arbeitgebers, erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit nicht rauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch wirksam geschützt sind. Er kann zum Schutz der Nichtraucher auch ein teilweises oder komplettes Rauchverbot verhängen. Der Arbeitgeber bestimmt daher, wie oft und wie lange man als Raucher rauchen darf.So viel Arbeitszeit geht für die Raucherpause drauf, berechnen Sie es selbst!