Bürgermeister von Bad Lobenstein vorläufig aus dem Dienst enthoben

Der Bürgermeister der Stadt Bad Lobenstein, Thomas Weigelt (parteilos), wurde zum Mittwoch vorläufig aus dem Dienst enthoben. Das teilte das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises am Mittwoch mit. Zu diesem Entschluss kam die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises nach dienstrechtlicher Prüfung mehrerer schwerwiegender Verfehlungen des Stadtoberhauptes. Ein entsprechender Bescheid sei Thomas Weigelts Anwalt am Vormittag übersendet worden. Mit dessen Zustellung trat die vorläufige Dienstenthebung umgehend in Kraft.

Mehrere Vorwürfe stehen im Raum 


Weigelt wird unter anderem vorgeworfen, er solle einen Zeitungsreporter auf einem Stadtfest Mitte August in Bad Lobenstein angegriffen haben. Der Vorfall, von dem auch ein Videoclip im Internet existiert, erregte bundesweit Aufsehen und wurde unter anderem von Medienverbänden als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet. Das Landratsamt führt allerdings im Ganzen sechs erhebliche Dienstpflichtverletzungen an. Dabei gehe es unter anderem um Diffamierung von Verfassungsorganen, finanzielle Schädigung der Stadt Bad Lobenstein und körperlichen Angriff. 

"Enthebung aus dem Beamtenstatus wahrscheinlich"


"Aufgrund der Summe und der verschiedenen Richtungen der Vorwürfe ist die Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass eine Enthebung aus dem Beamtenstatus wahrscheinlich ist", erklärt Alexander Hebenstreit aus dem Landratsamt des Saale-Orla-Kreises. "Deswegen erlaubt das Thüringer Disziplinargesetz, dass der Bürgermeister auch schon vor Abschluss der rechtlichen Prüfung des Dienstes enthoben wird, um weiteren Schaden von der Stadt Bad Lobenstein abzuwenden."

Die Amtsgeschäfte der Stadt führt derweilen der Abgeordnete Klaus Möller (Die Linke) weiter, der den Bürgermeister auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall vertreten hätte. 

Legislatur regulär noch bis 2024


Wenn nach Abschluss des Verfahrens Thomas Weigelt tatsächlich aus dem Beamtenverhältnis entlassen würde, stünden in Bad Lobenstein schnellstmöglich Neuwahlen an. Sollte Weigelt entlastet werden, kann er seine Legislatur regulär bis 2024 weiterführen. 

Einen Abwahlantrag hatte Weigelt im Juli bereits überstanden.

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