Will ein Unternehmen öffentliche Aufträge haben, muss es seinen Beschäftigten Tariflöhne zahlen.
Das hat das Thüringer Arbeitsministerium entschieden - bedeutet: für die Bezahlung der Bau-Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen vom Land und Universitäten gilt der Tarifvertrag Lohn/Ost - ab einem Auftragswert von 75.000 Euro.
Das Land will damit einen Lohnkostenwettbewerb vorbeugen, der zu Lasten der Beschäftigten stattfindet. Für Bauaufträge von Kommunen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen rechts gilt diese Regelung nicht.
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