Arbeitsgericht: Kein Anspruch auf Urlaubsnachholung nach Corona-Quarantänezeiten

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein weiteres Urteil zu einem Streitfall aus der Corona-Zeit gesprochen.

Demnach haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn auf Anordnung in einer Corona-Quarantäne verbringen mussten.

Das gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die selbst nicht am Virus erkrankt waren und nur für Fälle bis 2022, so ein Gerichtssprecher. Danach gab es eine gesetzliche Neuregelung. Diese besagt, dass das behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden.

Weitere Artikel

Bilanz der Thüringer Spielzeughersteller durchwachsen
Bilanz der Thüringer...
Letzte Chance: So kommt Ihr Weihnachtspäckchen noch rechtzeitig an!
Letzte Chance: So kommt Ihr...
Das LandesWelle Baum-ABC für den perfekten Weihnachtsbaum
Das LandesWelle Baum-ABC für den...
Mehr Artikel

Made with ❤ at zwetschke.de