Wahlanfechtung in Oberhof

Erst in der Stichwahl hatte Oberhofs Bürgermeister Thomas Schulz im Frühjahr den Stuhl im Rathaus erobert - jetzt könnte er ihn womöglich wieder verlieren. Bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung in Meiningen ist eine Beschwerde eingegangen, die das Wahlergebnis in Frage stellt.

Grund dafür ist das Impressum der privaten Facebook-Seite von Schulz. Denn dort war die Stadtverwaltung von Oberhof angegeben worden. Aber in der Form darf die Verwaltung nicht in den Wahlkampf eingebunden werden. Sie muss sich neutral verhalten und darf dem Amtshinhaber keine Vorteile einräumen. Das Landratsamt hat die Sache noch nicht bewertet, sagt aber allgemein: die Wahl ist für ungültig zu erklären, wenn es erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften gibt, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Wenn das so ist, muss also neu gewählt werden. Sofern keine erheblichen Verstöße festgestellt wurden, wird dies per Bescheid mitgeteilt und Schulz bleibt im Amt.

In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde Klage einzureichen, heißt es aus Meiningen. Innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses  muss eine Entscheidung fallen.   

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