Urteil: Leiharbeiter dürfen geringere Löhne bekommen als Stammbelegschaft

Die gängige Tarifpraxis, dass Leiharbeiter oft niedrigere Löhne als die Stammbelegschaft bekommen, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Die Erfurter Richter entschieden, dass dieses Vorgehen nicht im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin aus Bayern ist damit mit ihrer Klage gescheitert. Es wurde festgestellt, dass wirksame Regelungen getroffen wurden, die eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz ermöglichen.

Die Entscheidung wurde von der Gewerkschaftsseite bedauert.

Weitere Artikel

Veranstaltungstipps für den 26.-28. April!
Veranstaltungstipps für den 26.-28....
Tag der offenen Gärtnerei – bei uns in Thüringen
Tag der offenen Gärtnerei – bei uns in...
Gesundheitsministerin fordert Maßnahmen gegen Apothekensterben
Gesundheitsministerin fordert...
Mehr Artikel

Made with ❤ at zwetschke.de