Noch vor Weihnachten: Schärferer Lockdown in Thüringen

Die Thüringer müssen sich noch vor Weihnachten auf Verschärfungen in der Corona-Krise einstellen. Wegen der anhaltend hohen Zahl an Neuinfektionen sollen alle nicht notwendigen Geschäfte schließen. Das ist der Plan der Landesregierung, der so kommen könnte, wenn das auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz so beschlossen werden sollte. Eine Schalte der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten ist für Sonntag geplant.  

Viele Läden sollen ab dem 19. Dezember schließen

Sollte es beschlossen werden, dann müssen in Thüringen alle Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Geschäften für den Grundbedarf am 19. Dezember schließen. In den dann noch geöffneten Läden sollen ab dem Tag die Hygienemaßnahmen noch strenger kontrolliert werden.

Was voraussichtlich auch ab dem 19. Dezember offen bleibt: 

Supermärkte
Discounter
Tierbedarf
Getränkemärkte
Apotheken
Drogerien
Sanitätshäuser
Optiker
Hörakustiker
Sparkassen und Banken
Poststellen
Reinigungen
Frisöre
Waschsalons
Weihnachtsbaumverkaufsstellen
Tankstellen
Autohäuser
Pyrotechnik-Verkaufsstellen
Baumschulen und Gartenbaubetriebe, wenn sie selbst produzieren und verkaufen

Schulunterricht

Beim Schulunterricht ist für die Klassen eins bis sechs Distanzunterricht und häusliches Lernen am 21. und 22. Dezember und zwischen dem 4. und 10. Januar vorgesehen. Für die Klassen eins bis vier soll außerdem eine Notbetreuung angeboten werden.

Nicht notwendige Operationen zurückstellen

Krankenhäuser in Thüringen sollen nicht notwendige Operationen zurückstellen, um die wachsende Zahl an Corona-Patienten versorgen zu können. Pflegebedürftige in Heimen dürfen nur noch eine fest zu registrierende Besuchsperson am Tag empfangen.

Alkoholverbot

Ausschank und Konsum von Alkohol in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel werden verboten.

Treffen von Personen

Der Besuch eines fremden Hausstands ist nur noch möglich, wenn dabei höchstens fünf Menschen und zwei Hausstände zusammenkommen.

Sport und Freizeit, Gottesdienst, Feste

Der Trainingsbetrieb für Sportler und auch für Kinder und Jugendliche werden vom 14. Dezember bis zum 10. Januar verboten. Bei Gottesdiensten soll bis zum 10. Januar eine Maskenpflicht am Platz gelten. Öffentliche Feste, wie etwa zu Silvester, finden nicht statt.

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