Maskenpflicht und Abstandsgebot bleiben

Die Maskenpflicht und ein Großteil der Anti-Corona-Maßnahmen sollen in Thüringen bis Ende August verlängert werden. Darauf hat sich das Kabinett verständigt. Auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern soll bestehen bleiben.  Die aktuell geltende Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie läuft am 15. Juli aus. Die nun vom Kabinett abgesegnete Verlängerung soll ab 16. Juli gelten.

Kleine Änderungen in der Grundverordnung

So ist unter anderem geplant, dass Geschäfte und Kultureinrichtungen Menschen mit Erkältungssymptomen den Zutritt nicht mehr verweigern müssen. Außerdem entfällt für Gastwirte die Pflicht, auch im Außenbereich ihrer Wirtschaft die Kontaktdaten der Gäste einzusammeln. Für geschlossene Räume bleibt diese Pflicht bestehen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen künftig zwei Besucher pro Patient oder Bewohner möglich sein.

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