Jobcenter werden in die Pflicht genommen

Jobcenter müssen nach einem Urteil des Landessozialgerichts die Kosten für die Teilnahme an Jugendweihefeiern übernehmen. Derartige Feiern sind kulturelle Aktivitäten, für die grundsätzlich Leistungen zu gewähren sind, teilte das Gericht heute mit. Das gilt allerdings nur für die vom Veranstalter verlangten Teilnahmekosten, nicht etwa für Kleidung und Bewirtung. Damit hatte die Klage eines Hartz IV-Leistungsberechtigen aus dem Kreis Saalfeld-Rudolstadt auch in der zweiten Instanz Erfolg.

Weitere Artikel

Thalia baut Logistikzentrum in Hörselgau aus
Thalia baut Logistikzentrum in...
Weniger Windräder, mehr Strom in Bucha
Weniger Windräder, mehr Strom in Bucha
Thüringens Autozulieferer vor großen Herausforderungen
Thüringens Autozulieferer vor großen...
Mehr Artikel

Made with ❤ at zwetschke.de