Ein Tag mehr Urlaub für Nichtraucher

Urlaubstag statt Raucherpause - im Helios Klinikum Erfurt gibts genau das. Hierbei handelt es sich auch nicht nur um eine Absprache zwischen den Chefs und den Mitarbeitern, sondern ist sogar tarifvertraglich geregelt. Der Urlaubstag sei ein Anreiz für eine gesunde Lebensweise, so Gesine Harnisch vom Helios Klinikum Erfurt. 

Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit

Doch nicht nur die Förderung einer gesunde Lebensweise könnte für andere Arbeitgeber ein Anreiz sein, ähnliche Regelungen zu entwerfen, denn die „kurze“ Raucherpause sorgt aufs Jahr hochgerechnet für ordentliche Arbeitszeiteinbußen. In manchen Unternehmen ist es deshalb auch nötig, sich für die Raucherpause „auszustempeln“. Dies ist übrigens rechtlich vollkommen korrekt: Raucherpausen gehören nicht zur Arbeitszeit.

Weitere rechtliche Regelungen

Eine gesetzliche Regelung, die besagt, wie oft und wie lange man rauchen darf, gibt es nicht! Auch auf die „5-Minuten-Raucherpause“ hat man keinen Anspruch! Vielmehr ist es Aufgabe des Arbeitgebers, erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit nicht rauchende Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch wirksam geschützt sind. Er kann zum Schutz der Nichtraucher auch ein teilweises oder komplettes Rauchverbot verhängen. Der Arbeitgeber bestimmt daher, wie oft und wie lange man als Raucher rauchen darf. 

So viel Arbeitszeit geht für die Raucherpause drauf, berechnen Sie es selbst!


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